Das dürfen wir! - Rechtssicherheit im Engagement

28.10.2025, 18:30 Uhr
Kulturhaus Babelsberg (Lounge)

Eine Hand hält einen Flyer vom Aktionsbündnis Brandenburg hoch

Eine Veranstaltungsreihe des Aktionsbündnis Brandenburg

kostenlos
Kulturhaus Babelsberg (Lounge)

Karl-Liebknecht-Straße 135
14482 Potsdam
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Drei Veranstaltungen im Herbst und Winter 2025 in Potsdam & online geben Ihnen Sicherheit für zivilgesellschaftliches Engagement.

Immer wieder wird die demokratische Zivilgesellschaft von rechts angefeindet – dazu gehören etwa die Infragestellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder der Vorwurf, politische Äußerungen verletzten das Neutralitätsgebot. So wird versucht, Engagierte einzuschüchtern und sich unliebsamer Kritik zu entledigen. Wissen stärkt gegen solche Bedrohungen. Das Aktionsbündnis Brandenburg lädt daher zu einer Veranstaltungsreihe darüber ein, was wir alles dürfen: kritisieren, demonstrieren, für Demokratie und Menschenrechte streiten.

An drei Terminen im Herbst und Winter 2025 informieren Expert*innen darüber, wie Engagement rechtssicher gelingt.
Der Link für die Online-Teilnahme wird auf der Website des Veranstalters zu finden sein: aktionsbuendnis-brandenburg.de

28. Oktober 2025: Gemeinnützigkeit
Referentinnen: Stephanie Handtmann und Marie Wachinger, Geschäftsführende Vorständin und Geschäftsführerin der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung
Vereine stehen verstärkt unter Beschuss: Öffentlich und aus Reihen der Politik wird ihre Gemeinnützigkeit nicht nur infrage gestellt, sondern auch mit deren Entzug gedroht. Wir klären: Wer braucht die Gemeinnützigkeit, wann droht ein Entzug und was darf ein Verein?

18. November 2025: Neutralitätsgebot
Referent: Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum
Viele Engagierte sind verunsichert, inwiefern sie sich politisch äußern dürfen. Andere sagen: Wir sind nicht neutral! Wir fragen: Was ist das Neutralitätsgebot und für wen gilt es?

2. Dezember 2025: Versammlungsrecht
Referent: Joschka Selinger, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.
Demonstrieren ist ein Grundrecht, sich versammeln ist öffentlich erlaubt und muss vom Staat geschützt werden. Aber gibt es Grenzen, wo liegen sie und wie kann ich meinen Protest absichern?

 

 

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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